Das rechtzeitige Sammeln und Einreichen der Rezertifizierungsunterlagen liegt in der Verantwortung einer jeden zertifizierten Person.

SKT A / B / C + Hubarbeitsbühnenfahrer:in Ausweise + Zertifikate

müssen, alle 3 Jahre, folgendermaßen, rezertifiziert werden:

  • Antrag auf Rezertifizierung – dazu bitte dieses Formular ausfüllen: Link

  • Teilnahme an einer 4‑stündigen Rettungsunterweisung oder am Climb Update: Rettungs- & Aufstiegstechniken mit Bernhard Schütte

    oder

  • Teilnahme an einem aufbauenden SKT Kurs innerhalb der 3 Jahre Gültigkeit

  • Kopie des Zertifikates oder des Ausweises

  • gültige arbeitsmedizinische Untersuchung für “Arbeiten in Höhen mit Absturzgefahr” (z.B.: nach G41)

  • 16-stündiger Erste-Hilfe-Nachweis (nicht älter als 4 Jahre; Auffrischer sind ok!)

European Tree Worker (ETW) Ausweise + Zertifikate

sowie Baumpfleger:in lt. ONR 121122 Zertifizierungen

sind ebenfalls alle 3 Jahre zu rezertifizieren.

Der Antrag auf Rezertifizierung muss rechtzeitig gestellt werden. “Rechtzeitig” bedeutet: innerhalb der drei Jahre Gültigkeitsdauer des Zertifikats. Grundsätzlich müssen alle erforderlichen Nachweise und Weiterbildungsstunden innerhalb dieser drei Jahre gesammelt werden. Das sogenannte “Bonusjahr” dient ausschließlich dazu, den Antrag auf Rezertifizierung einzureichen – nicht jedoch zum Sammeln weiterer Nachweise oder Weiterbildungsstunden. Denn was im Bonusjahr gesammelt wird, gilt schon für den nächsten Rezertifizierungszyklus.

Für eine erfolgreiche Rezertifizierung benötigen wir von dir:

  • Antrag auf Rezertifizierung – dazu bitte dieses Formular ausfüllen: Link

  • Kopie des Zertifikates oder des Ausweises

  • Nachweis über mind. 2 Jahre Baumpflegetätigkeit innerhalb der 3 Jahre Gültigkeit

  • gültige arbeitsmedizinische Untersuchung für “Arbeiten in Höhen mit Absturzgefahr” (z.B.: nach G41)

  • 16-stündiger Erste-Hilfe-Nachweis (nicht älter als 4 Jahre; Auffrischer sind ok!)

  • Nachweis über 30 Std. Weiterbildung* in der Baumpflege innerhalb der 3 Jahre Gültigkeit (nicht im Bonusjahr!)

  • Kosten: €168,00 exkl. MwSt. (2025)

!NEU! Seit 2022: European Tree Technician (ETT) Ausweise + Zertifikate

sowie Baumtechniker:in lt. ONR 121122 Zertifizierungen

sind ebenfalls alle 3 Jahre zu rezertifizieren. Das erste mal Ende 2025.

Der Antrag auf Rezertifizierung muss rechtzeitig gestellt werden. “Rechtzeitig” bedeutet: innerhalb der drei Jahre Gültigkeitsdauer des Zertifikats. Grundsätzlich müssen alle erforderlichen Nachweise und Weiterbildungsstunden innerhalb dieser drei Jahre gesammelt werden. Das sogenannte “Bonusjahr” dient ausschließlich dazu, den Antrag auf Rezertifizierung einzureichen – nicht jedoch zum Sammeln weiterer Nachweise oder Weiterbildungsstunden. Denn was im Bonusjahr gesammelt wird, gilt schon für den nächsten Rezertifizierungszyklus.

Für eine erfolgreiche Rezertifizierung benötigen wir von dir:

  • Antrag auf Rezertifizierung – dazu bitte dieses Formular ausfüllen: Link

  • Kopie des Zertifikates oder des Ausweises

  • Nachweis über mind. 2 Jahre Baumpflegetätigkeit auf ETT-Ebene (in einer Beratungs- und/oder Führungsposition) innerhalb der 3 Jahre Gültigkeit

  • Nachweis über 45 Std. Weiterbildung* in der Baumpflege innerhalb der 3 Jahre Gültigkeit (nicht im Bonusjahr!)

  • Kosten: €168,00 exkl. MwSt. (2025)

KOMBI Rezertifzierung: ETW + ETT

sowie Baumpfleger:in & Baumtechniker:in lt. ONR 121122 Zertifizierungen

Deine European Tree WORKER Zertifizierung (solange diese noch nicht abgelaufen ist) und deine European Tree TECHNICIAN Zertifizierung werden auf Wunsch gemeinsam verlängert. Eine Doppel-Zertifizierung und das Führen beider Titel/Logos (ETT + ETW) ist möglich!

Da sowohl die Zertifizierung zum European Tree Worker als auch zum European Tree Technician jeweils eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren besitzen, besteht auf Wunsch die Möglichkeit, beide Zertifikate im Rahmen eines gemeinsamen Verfahrens zu verlängern. Dadurch werden die Ablaufdaten angeglichen, was die Verwaltung und Planung sowohl für die zertifizierte Person als auch für die Zertifizierungsstelle erleichtert.

Beispiel 1: ETW Ablauf 12/2024, ETT Ablauf 12/2025 → neues gemeinsames Ablaufdatum nach erfolgreicher Rezertifizierung: 12/2028

Beispiel 2: ETT Ablauf 12/2025, ETW Ablauf 12/2026 → neues gemeinsames Ablaufdatum nach erfolgreicher Rezertifizierung: 12/2029

  • Antrag auf Rezertifizierung – dazu bitte dieses Formular ausfüllen: Link

  • Kopie des Zertifikates oder des Ausweises

  • Nachweis über mind. 2 Jahre Baumpflegetätigkeit (in einer Beratungs- u/o Führungsposition) innerhalb der 3 Jahre Gültigkeit

  • gültige arbeitsmedizinische Untersuchung für “Arbeiten in Höhen mit Absturzgefahr” (z.B.: nach G41)

  • 16-stündiger Erste-Hilfe-Nachweis (nicht älter als 4 Jahre; Auffrischer sind ok!)

  • Nachweis über insgesamt 45 Std. Weiterbildung* in der Baumpflege innerhalb der 3 Jahre Gültigkeit (nicht im Bonusjahr!)

  • Kosten: €239,00 exkl. MwSt. (2025)

ETW + ETT Rezertifizierungen werden vom EAC nur genehmigt, wenn alle geforderten Nachweise allerspätestens bis zum 31. Dezember ein Jahr NACH Ablauf der Zertifizierung beim EAC einlangen. D.h. läuft deine Zertifizierung 2025 ab, kannst du bis spätestens Ende 2026 den Rezertifizierungsantrag einbringen.

Wann genau deine Zertifizierung abläuft siehst du auf deinem Zertifikat oder auch auf der EAC Website  (www.eac-arboriculture.com).

*Als Weiterbildung gelten alle Fachvorträge, Seminare, Veranstaltungen rund um das Thema Baum und SKT, wie z.B.:

  • Frühling & Herbst Baum Symposium: www.baumsymposium.at
  • Branchen Messen & Fachtagungen: Link
  • Kurse und Workshops in unserem Haus; Std. lt. Teilnahmebestätigung
  • Seminare und Workshops bei Vlasitz & Zodl; Std. lt. Teilnahmebestätigung
  • Veranstaltungen, Workshops, Konferenzen, Webinars zu baumpflegerelevanten Themen **
  • Von ATI (im Auftrag des EACs) freigegebene Kurse und Workshops anderer Anbieter/Veranstalter**

!!! VORSICHT !!! max. 1/3 der verlangten Weiterbildungsstunden dürfen für praktische Weiterbildung angerechnet werden. Der Rest sollte im Sinne von fachlicher/theoretischer Weiterbildung erbracht werden.

** Für eine Anrechnung/Anerkennung von externen Veranstaltungen bitte darauf achten, dass wir nur Teilnahmebestätigungen und/oder Zertifikate von anerkannten Ausbildungsinstituten und Organisationen akzeptieren können (lt. ONR 121122 Weiterbildung). Um dir unangenehme Überraschungen zu ersparen, prüfe bitte vor deiner Teilnahme an einer externen Veranstaltung mit uns, ob diese angerechnet werden kann.

Eine abgelaufene Zertifizierung (SKT/HUB oder ETW/ETT) bedeutet, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss. Die Zertifizierungen dürfen nach Ablauf nicht mehr in Form von Titel und/oder Logo verwendet werden.