Das rechtzeitige Sammeln und Einreichen der Rezertifizierungsunterlagen liegt in der Verantwortung einer jeden zertifizierten Person.
SKT A / B / C + Hubarbeitsbühnenfahrer:in Ausweise + Zertifikate
müssen, alle 3 Jahre, folgendermaßen, rezertifiziert werden:
European Tree Worker (ETW) Ausweise + Zertifikate
sowie Baumpfleger:in lt. ONR 121122 Zertifizierungen
sind ebenfalls alle 3 Jahre zu rezertifizieren.
Der Antrag auf Rezertifizierung muss rechtzeitig gestellt werden. Rechtzeitig bedeutet: innerhalb der 3 Jahre Zertifikats-Gültigkeit. Grundsätzlich gilt damit, dass alle Nachweise und auch Weiterbildungsstunden innerhalb der 3 Jahre Gültigkeit gesammelt werden müssen. Das “Bonusjahr” ist ausschließlich für das Einreichen des Rezertifizierungsantrags da. Nicht jedoch für das Sammeln der Weiterbildungsstunden oder der anderen Nachweise, denn was im Bonusjahr gesammelt wird gilt schon für den nächsten Rezertifizierungszyklus.
Für eine erfolgreiche Rezertifizierung benötigen wir von dir:
!NEU! Seit 2022: European Tree Technician (ETT) Ausweise + Zertifikate
sowie Baumtechniker:in lt. ONR 121122 Zertifizierungen
sind ebenfalls alle 3 Jahre zu rezertifizieren. Das erste mal Ende 2025.
Der Antrag auf Rezertifizierung muss rechtzeitig gestellt werden. Ein rechtzeitiger Antrag ist ein Antrag innerhalb der 3 Jahre Zertifikats-Gültigkeit. Grundsätzlich gilt damit, dass alle Nachweise und auch Weiterbildungsstunden innerhalb der 3 Jahre Gültigkeit gesammelt werden müssen. Das “Bonusjahr” ist ausschließlich für das Einreichen des Rezertifizierungsantrags da. Nicht jedoch für das Sammeln der Weiterbildungsstunden oder der anderen Nachweise, denn was im Bonusjahr gesammelt wird gilt schon für den nächsten Rezertifizierungszyklus.
Für eine erfolgreiche Rezertifizierung benötigen wir von dir:
KOMBI Rezertifzierung: ETW + ETT
sowie Baumpfleger:in & Baumtechniker:in lt. ONR 121122 Zertifizierungen
Deine European Tree WORKER Zertifizierung (solange diese noch nicht abgelaufen ist) und deine European Tree TECHNICIAN Zertifizierung werden auf Wunsch gemeinsam verlängert. Eine Doppel-Zertifizierung und das Führen beider Titel/Logos (ETT + ETW) ist möglich!
ETW + ETT Rezertifizierungen werden vom EAC nur genehmigt, wenn alle geforderten Nachweise allerspätestens bis zum 31. Dezember ein Jahr NACH Ablauf der Zertifizierung beim EAC einlangen. D.h. läuft deine Zertifizierung 2024 ab, kannst du bis spätestens Ende 2025 den Rezertifizierungsantrag einbringen.
Wann genau deine Zertifizierung abläuft siehst du auf deinem Zertifikat oder auch auf der EAC Website (www.eac-arboriculture.com).
*Als Weiterbildung gelten alle Fachvorträge, Seminare, Veranstaltungen rund um das Thema Baum und SKT, wie z.B.:
- Frühling & Herbst Baum Symposium: www.baumsymposium.at
- Branchen Messen & Fachtagungen: Link
- Kurse und Workshops in unserem Haus; Std. lt. Teilnahmebestätigung
- Seminare und Workshops bei Vlasitz & Zodl; Std. lt. Teilnahmebestätigung
- Veranstaltungen, Workshops, Konferenzen, Webinars zu baumpflegerelevanten Themen **
- Von ATI (im Auftrag des EACs) freigegebene Kurse und Workshops anderer Anbieter/Veranstalter**
!!! VORSICHT !!! max. 1/3 der verlangten Weiterbildungsstunden dürfen für praktische Weiterbildung angerechnet werden. Der Rest sollte im Sinne von fachlicher/theoretischer Weiterbildung erbracht werden.
** Für eine Anrechnung/Anerkennung von externen Veranstaltungen bitte darauf achten, dass wir nur Teilnahmebestätigungen und/oder Zertifikate von anerkannten Ausbildungsinstituten und Organisationen akzeptieren können (lt. ONR 121122 Weiterbildung). Um dir unangenehme Überraschungen zu ersparen, prüfe bitte vor deiner Teilnahme an einer externen Veranstaltung mit uns, ob diese angerechnet werden kann.
Eine abgelaufene Zertifizierung (SKT/HUB oder ETW/ETT) bedeutet, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss. Die Zertifizierungen dürfen nach Ablauf nicht mehr in Form von Titel und/oder Logo verwendet werden.