Aus gegebenen Anlass ein Statement von Julia zum Thema Rezertifizierung.
Das rechtzeitige Sammeln und Einreichen der Rezertifizierungsunterlagen liegt in der Verantwortung eines/r jede/n Zertifizierten.
Rezertifizierungen können bei jeder ETW/ETT Zertifizierungsstelle in Europa beantragt werden, unabhängig davon wo du deine ETW/ETT Prüfung abgelegt hast. Eine Liste aller europaweiten Zertifizierungsstellen gibt es auf der Webseite des European Arboricultural Councils (EAC): hier.
Welche Unterlagen du für eine ETW/ETT Rezertifizierung benötigst, findest du ebenfalls auf der EAC Webseite: hier.
Wir haben die englischen Informationen übersetzt und auf unserer Webseite veröffentlicht: hier.
Möchtest du uns mit dem Rezertifizierungsantrag beauftragen, verwende bitte unser dafür vorgesehenes Online-Formular: hier.
Der Antrag auf Rezertifizierung muss rechtzeitig gestellt werden. Rechtzeitig bedeutet, innerhalb der 3 Jahre Zertifikats-Gültigkeit. Grundsätzlich gilt damit, dass alle Nachweise und auch Weiterbildungsstunden innerhalb der 3 Jahre Gültigkeit gesammelt werden müssen. Das “Bonusjahr” ist ausschließlich für das Einreichen des Rezertifizierungsantrags da. Nicht jedoch für das Sammeln der Weiterbildungsstunden oder der anderen Nachweise, denn was im Bonusjahr gesammelt wird gilt schon für den nächsten Rezertifizierungszyklus.
Diese Regeln kommen nicht von mir bzw. der Fa. Kreitl. Die Regeln kommen vom EAC und sind europaweit einheitlich.
Die Zertifizierungsregeln sind für alle öffentlich ersichtlich und brauchen bitte nicht mit mir diskutiert werden. 😉 Es gab und gibt coronabedingte Ausnahmen. Die genauen Details dazu findest du: hier.
Wer mit unserer Herangehensweise nicht zufrieden ist, hat die Möglichkeit eine andere Zertifizierungsstelle aufzusuchen.
Danke für dein Verständnis!
Bei Fragen bitte trotzdem jederzeit melden! 🙂
LG
Julia
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